Fenster schließen  |  Fenster drucken

[posting]20.350.930 von ignorefunktion am 23.02.06 20:37:42[/posting]@ignore

Wenn der Rentenbeitrag der Privatsphäre zuzuordnen wäre, dann wäre die GmbH aussen vor und eine rückwirkende Inanspruchnahme (die ja nur die Arbeitgeber träfe), wäre vom Tisch.



... andersherum wäre es mir aber lieber!
Lieber brutto als Betriebsausgabe der GmbH als Netto aus dem (versteuerten) Privatvermögen.

Bin ich jetzt schon betroffen oder erst in ca. 1-2 Jahren als GGF mit Angestellten in der GmbH?
 
aus der Diskussion: Suche Urteilsbegründung zu rentenversicherungspflicht für GmbHGGF
Autor (Datum des Eintrages): bubu  (23.02.06 20:47:51)
Beitrag: 141 von 285 (ID:20351156)
Alle Angaben ohne Gewähr © wallstreetONLINE