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Gericht stoppt Kannibalenfilm

Das Oberlandesgericht Frankfurt hat ein Aufführungsverbot für den Kinofilm "Rohtenburg" verhängt. Der Film basiert auf der realen Geschichte des "Kannibalen von Rotenburg", Armin Meiwes, dessen Persönlichkeitsrechte das Gericht verletzt sieht.

Frankfurt am Main - Aus dem Kinostart des Kannibalen-Films "Rohtenburg" am 9. März wird erst einmal nichts. Der in Kassel ansässige 14. Zivilsenat des Oberlandesgerichts (OLG) Frankfurt am Main entschied heute, dass die Persönlichkeitsrechte des realen "Kannibalen von Rotenburg" schwerer wögen als die Kunst- und Filmfreiheit. Obwohl Armin Meiwes mit seiner beispiellosen Tat ein großes Medieninteresse hervorgerufen habe, bedeute dies nicht, dass er sich zum Gegenstand eines unterhaltenden Horrorfilms machen lassen müsse, so das Gericht in seiner Begründung.

Szene aus "Rohtenburg" (mit Hauptdarsteller Kretschmann): "Frei erfunden"?
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Senator
Szene aus "Rohtenburg" (mit Hauptdarsteller Kretschmann): "Frei erfunden"?
In der deutsch-amerikanischen Produktion des Berliner Regisseurs Martin Weisz begibt sich eine von der Tat faszinierte US-Studentin auf die Spuren Meiwes.

In der vorausgegangenen Verhandlung hatte das Gericht bereits erhebliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Films geäußert. Auch einem Straftäter, der "eine unfassbare Tat begangen hat", stehe wohl das Persönlichkeitsrecht zur Seite, sagte der zuständige Richter Nordmeier Anfang der Woche. Der heute 44-jährige Armin Meiwes hatte 2003 vor Gericht in allen Einzelheiten gestanden, im März 2001 einen 43-jährigen Diplomingenieur aus Berlin mit dessen Einverständnis erstochen, danach wie ein Schlachttier ausgenommen und teilweise gegessen zu haben. Vor dem OLG hatte Meiwes nun beantragt, den Filmstart von "Rohtenburg" per Einstweiliger Verfügung zu stoppen. Vom Spielort Nordhessen bis hin zu Einzelheiten seiner Kindheit habe der Film 88 Übereinstimmungen mit seinem tatsächlichen Leben. Richter Nordmeier sagte während der Verhandlung, diese Übereinstimmungen seien "hinreichend glaubhaft". Demgegenüber erklärte Hauptdarsteller Thomas Kretschmann in einem Interview der Zeitschrift "Super Illu", der Film sei "frei erfunden" und greife nur "einige Fakten aus dem Leben von Meiwes auf". der kalifornischen Produktionsfirma «Atlantic Streamline». Dabei gehe es um «Unterhaltung im Sinne eines Horrorfilms», sagte Nordmeier. Auf die Pressefreiheit könnten sich die Filmemacher daher nicht berufen. Muss der Streifen abgesetzt werden, drohten dem deutschen Senator-Verleih Verluste in Millionenhöhe, sagte der Anwalt der Produktionsfirma, Helge Sasse. Im Januar 2004 hatte das Landgericht Kassel Meiwes wegen Totschlags zu achteinhalb Jahren Haft verurteilt, der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hatte dieses Urteil jedoch aufgehoben. Parallel zu dem Streit um den Film prüft derzeit das OLG in Frankfurt, ob Meiwes wegen Mordes verurteilt werden muss.
 
aus der Diskussion: +++Senator+++Insolvenzplan!!!
Autor (Datum des Eintrages): heidelbr  (03.03.06 09:50:34)
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