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@Mick99

Du meinst sicher, die Antwort könnte nur lauten: der finanzbuchführende Steuerberater! Das wolltest du doch provozieren!

Stimmt aber (zumindest) nicht immer! Umsatzsteuerguthaben in der Jahreserklärung können die verschiedensten Ursachen haben. So kann man als Berater z.B. bei den Jahresabschlußarbeiten erfahren, daß eine größere Kundenforderung definitiv ausfällt und abgeschrieben werden muß. Soll man dann durch eine Falschbuchung auf eine Umsatzsteuererstattung verzichten (provokativ gefragt)?

Im Übrigen vertrete ich seit Jahren die Auffassung, daß jeder seinen Steuerberater jederzeit wechseln kann, sollte er mit diesem unzufrieden sein! Ich habe immer wieder erlebt, daß Mandanten lauthals über den Berater schimpften, aber ihm treuer waren, als ihrem Partner(in). Wechselt doch!! Warum hängt ihr an euerem Berater, wenn ihr ihn als Lusche erkannt habt oder erkennen wollt?

Gruß
immer noch Steuerberater
 
aus der Diskussion: Rueckzahlung der Umsatzsteuer
Autor (Datum des Eintrages): StRa  (14.10.00 16:41:47)
Beitrag: 13 von 15 (ID:2076143)
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