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Wer austreten will und sich über die €30,-- aufregt kann sich diese ja von den eigenen Eltern wiederholen. Schließlich haben diese nach der Geburt die Religionszugehörigkeit beim Standesamt angegeben.

Es sollte allerdings eine generelle Änderung in Betracht gezogen werden, denn meiner Meinung nach ist die Bestimmung der Religionszugehörigkeit durch die Eltern nicht mit dem freien Religionswahlrecht in Deutschland vereinbar. Es sollte vielmehr so sein, dass jeder erst mit 18 die Eintragung einer Religionszugehörigkeit vornehmen lassen kann - natürlich gegen Gebühr. ;)
 
aus der Diskussion: In NRW soll der Kirchenaustritt nunmehr € 30,00 kosten......
Autor (Datum des Eintrages): Zaharoff  (22.03.06 11:44:44)
Beitrag: 17 von 29 (ID:20904928)
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