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Das Strafgesetzbuch sagt definiert den Landesverrat folgendermaßen:
§ 94 Landesverrat

(1) Wer ein Staatsgeheimnis

1. einer fremden Macht oder einem ihrer Mittelsmänner mitteilt oder

2. sonst an einen Unbefugten gelangen läßt oder öffentlich bekanntmacht, um die Bundesrepublik Deutschland zu benachteiligen oder eine fremde Macht zu begünstigen,

und dadurch die Gefahr eines schweren Nachteils für die äußere Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland herbeiführt, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bestraft.

(2) In besonders schweren Fällen ist die Strafe lebenslange Freiheitsstrafe oder Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter

1. eine verantwortliche Stellung mißbraucht, die ihn zur Wahrung von Staatsgeheimnissen besonders verpflichtet, oder

2. durch die Tat die Gefahr eines besonders schweren Nachteils für die äußere Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland herbeiführt.
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Ich weiß nicht, wie Ihr über diese Aktion des EX-Kanzlers denkt und weiß auch nicht, wie die Staatsanwaltschaft das sieht. Ihr sollt dieses Gesetz nur durchlesen und Euch selbst eine Meinung bilden- auch zu seinem Job bei der Gazprom.
 
aus der Diskussion: Schröder wird Berater bei Rothschild
Autor (Datum des Eintrages): Dorfrichter  (24.03.06 11:36:52)
Beitrag: 19 von 74 (ID:20935230)
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