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Vor Bekanntgabe der Übernahme und der wochenlangen Kursaussetzung lag World Gaming in London übrigens bei einem Kurs von 167,5. Gestern wurde diese Marke kurzzeitig einmal übertroffen, heute liegt der Kurs nur knapp darunter. Es ist durchaus möglich, dass diese Marke Ende dieser Woche nachhaltig endlich nach oben durchbrochen sein und WGMGY sich dann wieder in Richtung neuer Höchstkurse bewegen wird.

Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Staatsmonopol im Sportwettenbereich ist ja anscheinend mal wieder ein typischer Schildbürgerstreich der Marke „Made in Germany“. Darauf wäre wahrscheinlich nicht einmal Erich Honecker gekommen, nämlich ein Staatsmonopol zu garantieren als Gegenleistung für das Versprechen, das eigene Geschäft kaputt zu machen. Hier ein Auszug aus einem Spiegel-Online-Artikel:

„Mit seiner heutigen Entscheidung attackiert das Bundesverfassungsgericht das staatliche Sportwetten-Monopol. Nur wenn die Anbieter die Spielsucht eindämmen, dürfen sie weiter den Markt beherrschen. Analysten kritisieren die Entscheidung als Mogelpackung. … Dabei hatten die Richter doch zuvor geurteilt, dass sich das Sportwetten-Monopol in seiner bisherigen Form mit dem Grundrecht der Berufsfreiheit nicht vereinbaren lässt. Entscheidend dabei ist allerdings, dass der Gesetzgeber seine Marktdominanz behalten darf, wenn er Maßnahmen zur Bekämpfung der Spielsucht ergreift. Genau daran mangelt es nach Ansicht der Verfassungsrichter derzeit. … Entweder müssten die Länder nun private Anbieter zulassen oder aber sicherstellen, dass die Monopolstellung des Staates tatsächlich wie ursprünglich angedacht der Eindämmung der Spiel- und Wettleidenschaft dient. … Groß ist die Enttäuschung bei jenen, die eine Öffnung erwartet hatten. "Das ist eine Mogelpackung", erklärte Stefan Steib, Analyst bei der Landesbank Rheinland-Pfalz (LRP). Die Entscheidung zementiere den Status Quo und werde den erwarteten Boom eindämmen. "Viele Unternehmen hatten bereits Konzepte für den Eintritt in den deutschen Markt in der Schublade. Dort werden sie jetzt bleiben", sagt Steib. Ähnlich sieht es Franz Ömer, Chef des Online-Wettanbieters Bet-at-home.com: "Im Ganzen hat das Urteil wenig Folgen. Deutschland ist für Wettanbieter wegen der Gesetzesunklarheit kein interessanter Markt." … Der Gesetzgeber muss nun allerdings seine Hausaufgaben machen und Oddset domestizieren. Wie er das schaffen will, bleibt eine spannende Frage. Mit dem Spaß am Spiel darf er jedenfalls nicht mehr werben. Und falls die nunmehr ausgebremsten Privatanbieter Ende 2007 der Meinung sind, dass der Monopolist immer noch zu sehr auf das Geld seiner Kunden schielt, anstatt vor Spielsucht zu warnen, dürfte das Thema wieder die Verfassungsrichter beschäftigen. Einige Beobachter rechnen allerdings damit, dass die Auflagen das Geschäftsmodell von Oddset derart beeinträchtigen, dass der Staat als Betreiber von sich aus einknickt. "Wenn Oddset das eigene Geschäft bekämpft, können sie ihre Umsätze auch nicht mehr halten. Und die Verwaltungskosten werden ja nicht geringer bei denen", prognostiziert Bet-at-home-Chef Ömer. Dann ist der Weg frei für die Privaten.“

Aus meiner Sicht ist dennoch das Staatsmonopol heute faktisch gefallen. Die Verfassungsgerichtsentscheidung war jedenfalls mehr als nur eine gelbe Karte, um es in der Fußballersprache auszudrücken, eher die letzte Ermahnung. Beim nächsten Foul ist das Spiel vorbei bzw. fängt dann für die privaten Anbieter erst richtig an. Der Deutsche Sportbund, der als Lobbyist die wirtschaftlichen Interessen der Sportvereine vertritt, scheint zwar noch einmal mit einem blauen Auge davon gekommen zu sein, doch auch dort wird man wissen: Nach dem Spiel ist vor dem Spiel …

Gigaguru
 
aus der Diskussion: World Gaming plc: Nirvana oder Kursfeuerwerk?
Autor (Datum des Eintrages): Gigaguru  (28.03.06 18:24:12)
Beitrag: 10 von 128 (ID:20978919)
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