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+++ Gericht: Fristlose Kündigung des Neschen-Vorstandes nichtig
Bückeburg (vwd) - Die fristlose Kündigung des Vorstandsmitglieds der Neschen AG, Bückeburg, Michael Magerstädt ist nichtig. Das hat das Landgericht Bückeburg am Dienstag entschieden, wie der Anwalt von Magerstädt mitteilte. Außerdem habe das Gericht für den zweiten Teil der Klage, Abberufung als Vorstandsmitglied, beschlossen, Zeugen zu vernehmen. Neschen-Vorstandsvorsitzender Rolf W. Zinn sah sich am Nachmittag zu einer Stellungnahme nicht in der Lage. Er kenne die Gerichtsentscheidung noch nicht. Der Aufsichtsrat hatte Magerstädt auf seiner Sitzung am 6. Juli 2000 abberufen. Überdies kündigte ihm die Neschen AG am 16. August fristlos. +++ Kirsten Bienk/Olaf Ridder vwd/17.10.2000/kib/rio/zwi
 
aus der Diskussion: Neschen. Warum Ihr keine Angst haben braucht.
Autor (Datum des Eintrages): Syrtakihans  (18.10.00 18:33:01)
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