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Hallo,

bzgl. der PA-Zahlen-Veröffentlichung (langes Wort) habe ich folgende Antwort von PA bekommen:


der Quartalsbericht wurde nicht als Ad-hoc veroffentlicht. Wir haben
bereits am 4.10 per Ad-Hoc berichtet, wie hoch der Umsatz aussieht und
tendenziell auf die Hohe des Ergebnisses hingewiesen. Desweiteren gehort
die Veroffentlichung eines Quartalsberichtes zur Regelpublizitat. Nach der
Gesetzesbegrundung bezieht sich ? 15 WpHG nicht auf Tatsachen, die im
Rahmen laufender Veroffentlichungen durch Jahresabschlusse und Lageberichte
oder regelmassiger Zwischeberichterstattung nach ? 44b Borsengesetz
darzustellen sind. Andererseits sind laut Begrundung der
Borsengesetznovelle 1986 alle fur die Beurteilung der zugelassenen
Wertpapiere wichtigen Tatsachen schon unverzuglich nach ihrem Eintreten zu
veroffentlichen. Dies haben wir sofort am 4.10 getan.

Die Presse ist von uns informiert worden. Sie ist allerdings nicht zur
Veroffentlichung verpflichtet.




Tja, PA geht wirklich sorgsam vor.

Einen besseren PA-Tag als gestern wünscht

at
 
aus der Diskussion: PA Power - Quartalsbericht 03/00 -> FANTASTISCH!!
Autor (Datum des Eintrages): atrader  (19.10.00 09:42:42)
Beitrag: 26 von 32 (ID:2115877)
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