Hallo, bzgl. der PA-Zahlen-Veröffentlichung (langes Wort) habe ich folgende Antwort von PA bekommen: der Quartalsbericht wurde nicht als Ad-hoc veroffentlicht. Wir haben bereits am 4.10 per Ad-Hoc berichtet, wie hoch der Umsatz aussieht und tendenziell auf die Hohe des Ergebnisses hingewiesen. Desweiteren gehort die Veroffentlichung eines Quartalsberichtes zur Regelpublizitat. Nach der Gesetzesbegrundung bezieht sich ? 15 WpHG nicht auf Tatsachen, die im Rahmen laufender Veroffentlichungen durch Jahresabschlusse und Lageberichte oder regelmassiger Zwischeberichterstattung nach ? 44b Borsengesetz darzustellen sind. Andererseits sind laut Begrundung der Borsengesetznovelle 1986 alle fur die Beurteilung der zugelassenen Wertpapiere wichtigen Tatsachen schon unverzuglich nach ihrem Eintreten zu veroffentlichen. Dies haben wir sofort am 4.10 getan. Die Presse ist von uns informiert worden. Sie ist allerdings nicht zur Veroffentlichung verpflichtet. Tja, PA geht wirklich sorgsam vor. Einen besseren PA-Tag als gestern wünscht at |
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aus der Diskussion: | PA Power - Quartalsbericht 03/00 -> FANTASTISCH!! |
Autor (Datum des Eintrages): | atrader (19.10.00 09:42:42) |
Beitrag: | 26 von 32 (ID:2115877) |
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