[posting]21181801[/posting]§ 5 EbayG Die Mitgliedschaft endet durch Ausschluß des Mitglieds kraft eines Ratsbeschlusses oder durch den Tod des Mitglieds. Anderweitige Beendigung der Mitgliedschaft ist nicht vorgesehen. |
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aus der Diskussion: | Wer weiß es? - Wie kann man sich bei Ebay abmelden? |
Autor (Datum des Eintrages): | borazon (12.04.06 23:14:35) |
Beitrag: | 5 von 17 (ID:21184625) |
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