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[posting]21181801[/posting]§ 5 EbayG
Die Mitgliedschaft endet durch Ausschluß des Mitglieds kraft eines Ratsbeschlusses oder durch den Tod des Mitglieds.
Anderweitige Beendigung der Mitgliedschaft ist nicht vorgesehen.
 
aus der Diskussion: Wer weiß es? - Wie kann man sich bei Ebay abmelden?
Autor (Datum des Eintrages): borazon  (12.04.06 23:14:35)
Beitrag: 5 von 17 (ID:21184625)
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