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Hallo,

da Deine Frau Beiträge zur Riesterrente zahlt (vermutlich nur den Sockelbeitrag) ist sie wohl rentenversicherungspflichtig. Dies kann sie z.B. dadurch sein, dass sie ein entsprechendes Gehalt bezieht oder sie noch in den drei Jahren Mutterschaft ist. Ist sie pflichtig, werdet Ihr vom Finanzamt für Riester getrennt betrachtet, bei jedem also separat die Günstigerprüfung gemacht, ob Zulage oder Steuerersparnis besser ist.
Nur wenn Deine Frau nicht mehr rentenversicherungspflchtig sein sollte und sie über Dich als Ehefrau dann noch riesterfähig ohne eigene Beiträge werden würde, werdet Ihr zusammen betrachtet. Dann wird ihre Zulage und gegebenfalls die für Eure Kinder abgezogen, um Deine Eigenleistung zu ermitteln.
Ich hoffe, ich konnte Dir helfen

Gruss
 
aus der Diskussion: Riester: Beieinflussen Zulagen für Ehegatten die Absetzbarkeit als Sonderausgaben?
Autor (Datum des Eintrages): pecunia  (14.04.06 14:43:27)
Beitrag: 2 von 4 (ID:21202789)
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