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Hallo,

danke erst mal.

Es geht mir schon um den Fall dass sie nicht mehr selbst berechtigt ist. (die Erziehungszeit läuft aus)

Das mit dem Abzug der Zulagen von den Eigenleistungen verblüfft mich jetzt. Nehmern wir mal das letzte Jahr:

Mindesteigenbeitrag für mich (2% BBG) = 1050 €
Zulagen 2 Erw (je 76 €) + 3 Kinder (je 92 €) = 428 €
Das heisst tatsächlich zu zahlen = 622 €

Und die 622 € kann ich dann auch noch als Sonderausgabe absetzen?

Ich kann es nicht glauben.
Auf meinen Vertrag ginge ja nur 622 + 76 (meine Zulage) = 698 € ein.

Ich wäre ja schon zu frieden, wenn ich meinen netto gezahlten Beitrag voll absetzen könnte. Ich hatte aber befürchtet, dass von der Steuerersparnis erst einmal die Zulagen der Frau abgezogen werden. So ähnlich ist es doch beim Kindergeld.
 
aus der Diskussion: Riester: Beieinflussen Zulagen für Ehegatten die Absetzbarkeit als Sonderausgaben?
Autor (Datum des Eintrages): 42_2011  (14.04.06 23:37:49)
Beitrag: 3 von 4 (ID:21204950)
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