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Hallo,

Deine Rechnung ist soweit korrekt. Aber erst ab dem Zeitpunkt, ab dem Euer jüngstes 3 Jahre alt ist. Dann beträgt Dein Eigenbeitrag 622 und damit sind alle Zulagen für die Familie gesichert (ab 2006 sind 3% des Bruttovorjahres zu erbringen). Das ergibt eine Förderquote von ca. 40 % für Dich. Das Finanzamt macht bei der Steuererklärung die sogenannte Günstigerprüfung. Die prüfen also, ob für Euch die Gewährung der Zulagen oder das Absetzen als Sonderausgabe günstiger ist. Nur wenn bei der steuerlichen Absetzbarkeit über die Zulagen hinaus etwas übrig bleibt, wird dieser Überhang erstattet. Wird in diesem Fall aber wohl nicht zutreffen. Übrigens: Über das Auslaufen der Mutterschaftszeit und damit über eine Veränderung der Beiträge müßt Ihr den Versicherer selbst informieren.
Das auf Deinen Vertrag nur eine Zulage fließt ist richtig, da die Kinderzulagen in aller Regel in den Vertrag der Frau gehen. Frauen haben durch die Jahre zu Hause mit den Kindern meist nur geringe Rentenansprüche. Hier solle ein gewisser Ausgleich statt finden.

gruss
 
aus der Diskussion: Riester: Beieinflussen Zulagen für Ehegatten die Absetzbarkeit als Sonderausgaben?
Autor (Datum des Eintrages): pecunia  (15.04.06 13:28:38)
Beitrag: 4 von 4 (ID:21206129)
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