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[posting]21286165[/posting]Das Bundesverfassungsgericht hat die Erhebung der Vermögensteuer aus zwei Gründen in ihrer damaligen Form ab dem 1. Januar 1997 für verfassungswidrig erklärt (Beschluss vom 22. Juni 1995, 2 BvL 37/91 [BStBl 1995 II, S. 655]):

* das Vermögen wurde ungleich besteuert, insbesondere wurden Immobilien zu niedrig bewertet.
* die Vermögensteuer darf zu den Ertragsteuern nur hinzutreten, wenn diese zusammen „in der Nähe einer hälftigen Teilung“ bleiben.


http://de.wikipedia.org/wiki/Verm%C3%B6gensteuer
 
aus der Diskussion: SPD: Vermögens- und Erbschaftssteuer erhöhen! 40 Mrd. mehr.
Autor (Datum des Eintrages): Graf_Voelsing  (23.04.06 10:37:53)
Beitrag: 4 von 62 (ID:21286209)
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