[posting]21286165[/posting]Das Bundesverfassungsgericht hat die Erhebung der Vermögensteuer aus zwei Gründen in ihrer damaligen Form ab dem 1. Januar 1997 für verfassungswidrig erklärt (Beschluss vom 22. Juni 1995, 2 BvL 37/91 [BStBl 1995 II, S. 655]): * das Vermögen wurde ungleich besteuert, insbesondere wurden Immobilien zu niedrig bewertet. * die Vermögensteuer darf zu den Ertragsteuern nur hinzutreten, wenn diese zusammen „in der Nähe einer hälftigen Teilung“ bleiben. http://de.wikipedia.org/wiki/Verm%C3%B6gensteuer |
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aus der Diskussion: | SPD: Vermögens- und Erbschaftssteuer erhöhen! 40 Mrd. mehr. |
Autor (Datum des Eintrages): | Graf_Voelsing (23.04.06 10:37:53) |
Beitrag: | 4 von 62 (ID:21286209) |
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