[posting]21511182[/posting]Wenn du sowohl als Käufer wie als Verkäufer für einen seit Jahren nichtgehandelten Wert auftrittst,könnte da man denn nicht annehmen dass du einen handel unterstellen willst, den es gar nicht gibt und der auch nie zustandegekommen ist. |
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aus der Diskussion: | BioNet - NCP Aktienkauf |
Autor (Datum des Eintrages): | halleluhjah (10.05.06 19:35:20) |
Beitrag: | 31 von 143 (ID:21511284) |
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