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@alle

Der genaue Wortlaut diese Gesetzes das noch aus der Nazi Zeit stammt. Ihr solltet es alle mal lesen. Einfach unglaublich dass die Anlager blind vertrauend, ihre Aktien auf Grund dieses verstaubten aus der Nazizeit stammenden Gesetzes den Banken zur Aufbewahrung anvertrauen.

Nur ein kleiner Ausschnitt daraus:

"WPapG § 7 Auslieferungsansprüche des Hinterlegers bei der Sammelverwahrung

(1) Der Hinterleger kann im Falle der Sammelverwahrung verlangen, daß ihm aus dem Sammelbestand Wertpapiere in Höhe des Nennbetrags, bei Wertpapieren ohne Nennbetrag in Höhe der Stückzahl der für ihn in Verwahrung genommenen Wertpapiere ausgeliefert werden; die von ihm eingelieferten Stücke kann er nicht zurückfordern.

(2) Der Sammelverwahrer kann die Auslieferung insoweit verweigern, als sich infolge eines Verlustes am Sammelbestand die dem Hinterleger nach § 6 gebührende Menge verringert hat. Er haftet dem Hinterleger für den Ausfall, es sei denn, daß der Verlust am Sammelbestand auf Umständen beruht, die er nicht zu vertreten hat.




Gesetz über die Verwahrung und Anschaffung von Wertpapieren

Datum: 4. Februar 1937

http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/wpapg/gesamt.p…


Dank geht an:

http://www.juris.de
 
aus der Diskussion: 10 Spekulative Gold-Silber-Uran-Gas Explorer / Produzenten mit 300 ++% Chancen!!
Autor (Datum des Eintrages): SilberEagle  (16.05.06 21:37:11)
Beitrag: 2,017 von 6,701 (ID:21612626)
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