das hat mir mein Bausparberater auch gesagt: wenn ich Anspruch auf Bausparprämie habe, brauche ich für Bausparverträge keine Freistellungserklärung abgeben, da ich für diese dann keine Zinsertragssteuer zahlen muss. |
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aus der Diskussion: | Freistellungsauftrag bei Bausparvertrag |
Autor (Datum des Eintrages): | wellen (16.05.06 22:13:16) |
Beitrag: | 2 von 5 (ID:21613469) |
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