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das hat mir mein Bausparberater auch gesagt: wenn ich Anspruch auf Bausparprämie habe, brauche ich für Bausparverträge keine Freistellungserklärung abgeben, da ich für diese dann keine Zinsertragssteuer zahlen muss.
 
aus der Diskussion: Freistellungsauftrag bei Bausparvertrag
Autor (Datum des Eintrages): wellen  (16.05.06 22:13:16)
Beitrag: 2 von 5 (ID:21613469)
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