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Urteil OLG Stuttgart vom 19.7.1990

Der Anlagevermittler hat den Anleger über die wesentlichen wirtschaftlichen Grundlagen der Kapitalanlage aufzuklären. Sind ihm diese selbst nicht bekannt, darf er die Kapitalanlage nicht vertreiben

Urteil OLG Hamm vom 13.10.1992

Verfügt ein Vermittler über keinerlei Kenntnisse einer von ihm angebotenen Anlage, so ist er gehalten, eigene Nachforschungen über die ihm zugetragenen Informationen anzustellen.
Deren ungeprüfte Weitergabe beinhaltet ein Aufklärungsverschulden.

Urteil BGH vom 13.5.1993

Wer sich als Anlagevermittler betätigt, hat über die dafür nötige und erwarteten Kenntnisse zu verfügen oder offenzulegen, daß dies nicht der Fall ist.
... wird fortgesetzt


HVSA
Hirn arbeitet hervorragend. Ist nicht von Provisionsgier zerfressen.
 
aus der Diskussion: AWD - Dreiländerfonds (DLF) - gibt es hier auch Geschädigte??
Autor (Datum des Eintrages): Anleger15  (24.10.00 12:48:43)
Beitrag: 67 von 76 (ID:2163165)
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