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+++ CE CONSUMER NEWS +++


19.05.2006 Ad-hoc




ce GLOBAL SOURCING AG: Freigabeantrag wird rechtskräftig stattgegeben

München, 19. Mai 2006: Das Oberlandesgericht München hat heute rechtskräftig dem Freigabeantrag der ce Global Sourcing AG nach § 246a AktG stattgegeben, mit dem die ce Global Sourcing AG Feststellung begehrt hat, dass die anhängigen Anfechtungsklagen gegen die in der Hauptversammlung am 7.12.2005 beschlossenen Kapitalmaßnahmen der Eintragung der Kapitalmaßnahmen im Handelsregister nicht entgegenstehen. Die Beschwerden der Anfechtungskläger gegen die Freigabeentscheidung des Landgerichts München I vom 09.03.2006 wurden mit dieser Entscheidung rechtskräftig abgewiesen.

Was Ihr mit der Meldung macht, ist jedem selbst überlassen.

http://www.consumer.de/deu/index2.php4?,news_und_aktuelles,.…
 
aus der Diskussion: +++ NEWS CE CONSUMER +++
Autor (Datum des Eintrages): maxeddi  (19.05.06 13:11:04)
Beitrag: 1 von 46 (ID:21666319)
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