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[posting]21768752[/posting]Mit Mieter X besteht nach der Einigung über den vorzeitigen Auszug, der Stellung eines Nachmieters und der Unterzeichnung eines neuen Mietvertrags durch Y kein Vertragsverhältnis mehr. Der Mietvertrag mit Y ist gültig.
Es gibt kein gesetzliches Rücktrittsrecht bei Mietverträgen, Mieter Y muss den Vertrag kündigen und solange (gesetzl. Kündigungsfrist) für die Mietzahlungen gerade stehen.
 
aus der Diskussion: Frage zum (Ver)Mieterrecht
Autor (Datum des Eintrages): ohshit  (24.05.06 07:52:29)
Beitrag: 2 von 16 (ID:21769162)
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