[posting]21768752[/posting]Mit Mieter X besteht nach der Einigung über den vorzeitigen Auszug, der Stellung eines Nachmieters und der Unterzeichnung eines neuen Mietvertrags durch Y kein Vertragsverhältnis mehr. Der Mietvertrag mit Y ist gültig. Es gibt kein gesetzliches Rücktrittsrecht bei Mietverträgen, Mieter Y muss den Vertrag kündigen und solange (gesetzl. Kündigungsfrist) für die Mietzahlungen gerade stehen. |
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aus der Diskussion: | Frage zum (Ver)Mieterrecht |
Autor (Datum des Eintrages): | ohshit (24.05.06 07:52:29) |
Beitrag: | 2 von 16 (ID:21769162) |
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