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Die vorstehenden Ausführungen sind insofern korrekt, wenn der Vermieter dem Mieter X bestätigt hat, daß ein Vertrag mit Nachmieter Y zustandegekommen ist und der Vermieter deshalb den bestehenden Mietvertrag mit Mieter X vorzeitig und einvernehmlich auflöst (beendet).

Fehlt diese Auflösungsvereinbarung, besteht der Mietvertrag mit Mieter X unverändert fort und Mieter X hat die Miete bis Vertragsablauf zu leisten.
 
aus der Diskussion: Frage zum (Ver)Mieterrecht
Autor (Datum des Eintrages): KonservativerZocker  (24.05.06 09:04:40)
Beitrag: 10 von 16 (ID:21770837)
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