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Da es sich nicht um eine Depotauflösung sondern um eine Depotübertragung handelt, dürften--meiner Kenntnis nach--keine Steuern anfallen. Das Depot hat sich ja erhalten, ist jetzt nur woanders. Wesentlich ist, daß die Kaufpapiere da sind. Wenn die von einer andern Bank sind, ist das ja wohl egal.
 
aus der Diskussion: Spekulationssteuer und Depotübertrag
Autor (Datum des Eintrages): Zinnober  (24.05.06 10:00:21)
Beitrag: 4 von 9 (ID:21772340)
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