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Was vielleicht zu beachten ist :

Übertragung heisst "Schenkung". Du hast also gerade Deine Aktien Deiner Mutter geschenkt !

Wenn jetzt Deine Mutter die Aktien (oder auch das Geld aus dem Aktienverkauf) wieder dir "überträgt", ist dies wiederum eine Schenkung von deiner Mutter an dich.

Da es für Schenkungen entsprechende Freibeträge gibt, sollte man diese beachten, genauso wie die entsprechenden Zeiträume.

PS: Beträge von Schenkungen summieren sich dann entsprechend, wenn immer hin und her geschenkt wird, und irgendwann sind die Höchstbeträge überschritten und dann steht plötzlich das Finanzamt da und hält die Hand auf ! Da die Fälle von "Schenkungen" von Kindern an Eltern relativ selten auftreten, ist diese Problematik eigentlich recht unbekannt.
 
aus der Diskussion: Spekulationssteuer und Depotübertrag
Autor (Datum des Eintrages): Kaltfront  (24.05.06 10:20:47)
Beitrag: 5 von 9 (ID:21772865)
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