Bei einer Schenkung übernimmt der Beschenkte die Speku-Frist und die Anschaffungskosten des Schenkers. Wenn die Speku-Frist beim Schenker bereits abgelaufen ist, kann der Beschenkte sofort steuerfrei verkaufen. Ob das Depot aufgelöst oder übetragen wurde, spielt keine Rolle. |
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aus der Diskussion: | Spekulationssteuer und Depotübertrag |
Autor (Datum des Eintrages): | NATALY (24.05.06 12:27:00) |
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