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Bei einer Schenkung übernimmt der Beschenkte die Speku-Frist und die Anschaffungskosten des Schenkers. Wenn die Speku-Frist beim Schenker bereits abgelaufen ist, kann der Beschenkte sofort steuerfrei verkaufen. Ob das Depot aufgelöst oder übetragen wurde, spielt keine Rolle.
 
aus der Diskussion: Spekulationssteuer und Depotübertrag
Autor (Datum des Eintrages): NATALY  (24.05.06 12:27:00)
Beitrag: 6 von 9 (ID:21776347)
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