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Hallo,
vielen Dank für die Erläuterungen, die freundlicherweise in einem für Laien verständlichen Deutsch abgefasst sind.;):) Für RealJokers Text musste ich zwar ein paar Gehirnwindungen mehr aktivieren, aber es reicht noch so gerade.:O:cool:


Was die Vermutungen von shit-Champ anbetrifft:
weder noch. :laugh:
In meinem zarten Alter fragt man schon mal für einen Sohn,
die sich in der Situation des Bezeichneten X befindet.
Der Vermieter hat einige Wochen nach Vertragsabschluss
plötzlich seine Meinung geändert und möchte die Nachmieterinnen nicht in der Wohnung aufnehmen. Die Nachmieterinnen haben ihrerseits bereits ihr altes Mietverhältnis aufgelöst und wollen in ein paar Tagen umziehen.....

Falls der Vermieter nun die Kaution von X einbehält,
wird X sie einklagen müssen....

Thanks for all
BM :)
 
aus der Diskussion: Frage zum (Ver)Mieterrecht
Autor (Datum des Eintrages): BonMala  (24.05.06 13:48:37)
Beitrag: 13 von 16 (ID:21778681)
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