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[posting]21778681[/posting]Hallo BonMala,

ich werde mich um einen verständlicheren Ausdruck bemühen ;) .

Die Nachmieterinnen haben gegen den Vermieter einen nicht unerheblichen Schadensersatzanspruch, nachdem dieser ohne wichtigen Grund vom Vertrag zurückgetreten ist. An sich wäre der Anspruch auf Erfüllung des Mietverhältnisses noch realisierbar, aber nur bis zur Neuvermietung, danach -wie gesagt- nur noch Schadensersatz. Der beinhaltet im wesentlichen die Kosten einer teueren Ersatzwohnung (Differenz der Mieten) sowie sonstige Mehraufwendungen. Umzugskosten nicht, da diese ohnehin angefallen wären. Im einzelnen müßte man genauer hinsehen, welche Schadenspositionen ersatzfähig wären.

Was die Kaution angeht:
Gibt es ein Übergabeprotokoll ?
 
aus der Diskussion: Frage zum (Ver)Mieterrecht
Autor (Datum des Eintrages): RealJoker  (24.05.06 13:58:00)
Beitrag: 14 von 16 (ID:21778955)
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