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@RRichter


Gut denn. Sie kennen meine Offenheit und ich habe daher auch keine Probleme damit, Namen zu nennen. Ich habe lediglich dem ehemaligen Leiter der Com4Net-Abteilung Gebrauchtkauf vor einem Jahr - nachdem er sich heftig bei mir beschwert hat - versprochen, ihn nicht mehr namentlich zu nennen - und dachte kuenftig bei allen Personen so vorzugehen. Daher bleibe ich aus moralischer, nicht juristischer Verpflichtung bei meinem Versprechen; jemand anderer moege von mir aus gerne die entsprechenden Namen nennen. Ferner nenne ich aus Prinzip grundsaetzlich die Namen Freigesprochener nicht, da ich es publizistisch fuer unverantwortbar halte, die Namen unschuldiger Personen, die nachweislich zu Unrecht verdaechtigt wurden, oeffentlich in Zusammenhang mit Anklagen zu bringen. Auch die Presse hat dies respektiert und die Namen jener Personen in ihrer Berichterstattung geaendert. Gestatten Sie mir also, wenigstens mit Initialen und Funktionszuweisungen zu arbeiten; aufgrund Ihrer Sachkenntnis duerfte Ihnen eine Identifikation dann ohnehin nicht schwer fallen.

Zu den Ergebnissen:
Nach meinen Informationen kam es nur im Fall E. zu einer Verurteilung; in saemtlichen anderen Faellen wurde laut mir zugelieferten Berichten (leider lebe ich ja nicht mehr in Deutschland und bin auf solche Berichte angewiesen) das Verfahren entweder gegen Auflagen (meist so geringfuegig, dass man sie fast aus der Portokasse bezahlen konnte, aber was Portokasse ist, ist eben relativ) eingestellt oder es erfolgte (in zwei Faellen) ein Freispruch.

Gehen wir es chronologisch an:
Am 14.4.05 Einstellung des Verfahrens gegen den Leiter Gebrauchtkauf (s. Berichte im Board). Die Presse berichtete.

26.4.05: Verurteilung im Fall E. Presse und Rundfunk berichteten.

Freisprueche erfolgten gegen A.L. (gegen den zunaechst ebenfalls nachweislich zu Unrecht Verdaechtigten und Verhafteten H.L. kam es zu gar keiner Anklageerhebung) und S.T. (am 26.4. bzw. 3.6.05 - ich habe hier im Board darueber berichtet, kann aber auf Wunsch gerne noch mehr ins Detail gehen). Die Presse berichtete.

Nach weiteren Informantenberichten erfolgten im November 05 Verhandlungen gegen Ex-Com4Net-AG-Vorstand und angeblichen Com4Net-Inc.-CEO A. W. sowie gegen den Aufsichtsratsvorsitzenden, Wirtschaftspruefer und Treuhaender in Personalunion, Herrn K.W. Mir wurde mitgeteilt, die Verfahren waeren gegen Auflage eingestellt worden. Ich wollte es eigentlich vermeiden, Naeheres hierueber zu posten, obwohl ich enorm viel aus meiner Kenntnis der Personen im Kontext mit der Com4Net dazu erzaehlen koennte. Und was ich erzaehlen koennte, ginge aus meiner Interpretation der Dinge weniger gegen die Angeklagten als gegen die Ermittlungen der Kripo und der Formulierung der Anklageschrift der Staatsanwaltschaft. Fuer schlimmer allerdings halte ich einige nicht erfolgte, von manchen Com4Netlern (inklusive der Com4Net-Fuehrung) freilich erwartete Anklageerhebungen, die meiner Meinung (die ich mit Unterlagen belegen kann) nach aber Anklageerhebungen rechtfertigen wuerden. Ich spiele auf die Zahlungen von rund 1,8 Millionen DM aus Aktionaersgeldern an, die nach Aussagen der Com4Net-Fuehrung zu Unrecht an einige Personen ausgezahlt und bis heute nicht zurueckbezahlt wurden. Ferner wurden einige Aktiengeschaefte mit der Com4Net zu einem Mehrfachen des Einkaufspreises "rueckabgewickelt". Was hat die Kripo hier eigentlich der StA geliefert? Zudem wurden mehrere Personen, die noch nie Com4Net-Aktionaere waren, mit der "Rueckabwicklung" ihrer angeblichen Aktien-Transaktionen zu stattlichen Summen beglueckt. Ich frage Sie, Herr Richter: Ist dies strafrechtlich relevant oder nicht? Es geschah nicht zuletzt mit Ihrem Geld. Wenn das Ganze beweisbar ist (man vergleiche doch nur einmal jene Zahlungen mit Kontoeingaengen der Com4Net, dann sieht man, wer wirklich Aktien in welchem Umfang erworben oder nicht erworben hat), frage ich mich auch heute noch: Was hat hier die Kripo unternommen oder eventuell unterlassen? Ein Informant zeigte mir ein Schreiben der Kripo Erding vom April 2001 (bereits im Anfangsstadium der Ermittlungen), das besagt, dass die Ermittlungen gegen die Person, die laut Strafanzeige der Com4Net jene Zahlungen veranlasst hat (und auch selbst beguenstigt war) vermutlich bald eingestellt wuerden. Jenes Schreiben der Kripo erfolgte - ich denke, im Zuge einer Bewerbung - meiner Erinnerung zufolge an einen potentiellen Arbeitgeber, der sich ueber den Verdaechtigten erkundigt hat. StA und Kripo moegen gerne in ihren Unterlagen nachsehen, ansonsten kann ein mir bekannter Journalist, in dessen Besitz das Dokument ist, das Schreiben als Beleg zusenden. Was alles im Spiel gewesen sein koennte, ueberlasse ich Ihrer Spekulation, Herr Richter. Ich wollte diese Faelle eigentlich noch weiter verfolgen, bitte aber um Verstaendnis, dass mir meine Aufgaben in Asien momentan vorrangig sind.


Naechste Faelle: Steuerberater Sch. und Rechtsanwalt Sch., Verhandlungstermine vor dem Landgericht Landshut im Januar 06. Das Verfahren gegen den Steuerberater wurde nach mir vorliegenden Informationen ebenfalls gegen Auflage eingestellt. Im Falle des Anwalts muss ich mich tatsaechlich erst naeher kundig machen, mir wurde aber berichtet, dass es zu keiner Verurteilung gekommen sei.

Einige Informationen, die ich ueber Dritte erhielt, sollten also noch verifiziert werden. Da die Verhandlungen oeffenlich waren und ich durch meinen Aufenthalt in Asien gehandicappt bin, Frage an Sie, Herr Richter: Koennen nicht besonders Sie als der Strafanzeigen-Steller in den Com4Net-Faellen die Ergebnisse und Urteile von der Staatsanwaltschaft anfordern und hier ins Board stellen? Erfolgten wirklich nur eine Verurteilung und sonst lauter Einstellungen und Freispueche? Mich wuerde persoenlich interessieren, wie Sie, Herr Richter, ueber jene "Ergebnisse" denken angesichts des Leidenswegs vieler Com4Net-Aktionaere. Ich persoenlich meine, das spricht eine klare Sprache ueber die Qualitaet der (fast vierjaehrigen!) Ermittlungen und sehe mich darin bestaetigt, was ich immer von diesen gehalten habe. Ich habe mich besonders in dem, was man mir nachweislich fehlerhaft vorzuwerfen versuchte, vom .... ueberzeugen koennen, der da zusammenformuliert (ich sollte es ja zur Erheiterung tatsaechlich einmal zitieren) wurde und konnte muehelos alles mit wenigen Saetzen widerlegen. Ich frage mich nur, was man da mit teuren Steuergeldern jahrelang zusammen"recherchiert" hat :confused:. Und wieso ich den Eindruck gewinnen muss, dass manche in Faellen, die mir strafrechtlich einfach und klar erscheinen, nichts zu unternehmen scheinen? :confused:

Im Falle einiger Anklageerhebungen waere ich persoenlich juristisch anders vorgegangen. Ich bringe mal allgemeine theoretische Beispiele, um juristische Missverstaendnisse oder falsche Ableitungen zu vermeiden: Wenn Sie, Herr Richter, mich versehentlich und fahrlaessig koerperlich verletzt haben, Sie aber wegen Mordversuchs angeklagt werden, wundert es Sie, dass das Verfahren wegen dieses (tatsaechlich ja nicht begangenen) Delikts eingestellt wird oder ein Freispruch erfolgt? Nein? Dasselbe Spiel koennen Sie jetzt spielen, wenn jemand zum Beispiel wegen Betrugs angeklagt wird, in Wirklichkeit aber eher ein Verdacht auf Veruntreuung angebracht waere und aehnliches. Dies, wie gesagt, theoretisch; jede Aehnlichkeit mit Vorfaellen in der Com4Net ist zufaellig und unbeabsichtigt, wie man so schoen schreibt. Aber es ist jedem erlaubt, sich seinen Teil selbst zu denken.
 
aus der Diskussion: Com4Net - Die Prozesse
Autor (Datum des Eintrages): STeplan  (31.05.06 11:52:41)
Beitrag: 117 von 182 (ID:21886012)
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