Liebe Leserinnen und Leser, nachstehende Informationen wurden zwar bereits über den Newsletter des Bayerischen Blinden- und Sehbehindertenbundes "BBSB-Inform" verbreitet, da den DBSV aber bereits mehrfach Anfragen - gerade von jüngeren Menschen mit degenerativen Netzhauterkrankungen erreichten, greift dbsv-direkt auf die Recherche von BBSB-Inform dankend zurück. Dort wurde berichtet: Nachdem die Photodynamische Therapie (PDT) mit Verteporfin zur Behandlung der altersabhängigen feuchten Makuladegeneration - AMD bereits seit 2001 eine Leistung der Gesetzlichen Krankenversicherung darstellt, können künftig auch weitere Netzhautschäden aufgrund von krankhaften Gefäßneubildungen am Augenhintergrund (bei hoher Kurzsichtigkeit und bei einer bestimmten Form der AMD) mittels PDT zu Lasten der Krankenkassen behandelt werden. Einen entsprechenden Beschluss hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) gefasst. Die PDT zur Behandlung der genannten Erkrankungen wurde den anerkannten Untersuchungs- und Behandlungsmethoden zugewiesen und kann somit nach erfolgter Zustimmung des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) von der Gesetzlichen Krankenversicherung erstattet werden. Bei der Photodynamischen Therapie wird das Medikament Verteporfin durch Laserlicht bestimmter Wellenlänge am zentralen Augenhintergrund aktiviert, um die krankhaften Gefäßneubildungen zu zerstören und so einer weiteren Verschlechterung der Sehfähigkeit entgegen zu wirken. Die Analyse und Bewertung der Stellungnahmen und der aktuellen wissenschaftlichen Literatur ergab, dass die Wirksamkeit und medizinische Notwendigkeit der PDT auch bei den oben genannten Erkrankungen insoweit belegt ist, als durch deren Anwendung eine drohende Erblindung zumindest verzögert werden kann. Der Beschluss des G-BA und eine diesbezügliche Erläuterung werden auf der Seite http://www.g-ba.de/cms/front_content.php?idcat=56 veröffentlicht. dbsv-direkt ist bemüht, die Leserschaft über aktuelle Entwicklungen im Bereich der Augenmedizin mit sachkundigen Informationen zu versorgen. Ihr ----------------------------------------------------- Der Newsletter "DBSV-direkt" ist der Online-Informationsservice des Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverbandes (DBSV). Anschrift: Deutscher Blinden- und Sehbehindertenverband e.V. (DBSV) Rungestraße 19 10179 Berlin Tel.: (030) 28 53 87-0 Fax: (030) 28 53 87-20 E-Mail: info@dbsv.org www.dbsv.org Falls Sie diesen Newsletter über Dritte bezogen haben, ihn aber zukünftig direkt erhalten möchten, senden Sie bitte eine leere E-Mail ohne Betreff an join-dbsv-direkt@kbx.de. Um den Newsletter zu verlassen, schreiben Sie eine Mail an: mailto:leave-dbsv-direkt-5575644H@kbx.de |
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aus der Diskussion: | Pfizer-Pharmawert total unterbewertet! 50% möglich! |
Autor (Datum des Eintrages): | Pistenzocker (02.06.06 13:33:52) |
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