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Die Zinses müssen nicht versteuert werden, wenn aktuellen Jahr und/oder im Vorjahr eine Wohnungsbauprämie und/oder die Arbeitnehmer-Sparzulage gewährt worden ist.
Beides bekommt man bis zu einer best. Einkommensgrenze!
 
aus der Diskussion: Freistellungsauftrag bei Bausparvertrag
Autor (Datum des Eintrages): Broker-Sepp  (04.06.06 15:06:48)
Beitrag: 4 von 5 (ID:21940918)
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