Die Zinses müssen nicht versteuert werden, wenn aktuellen Jahr und/oder im Vorjahr eine Wohnungsbauprämie und/oder die Arbeitnehmer-Sparzulage gewährt worden ist. Beides bekommt man bis zu einer best. Einkommensgrenze! |
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aus der Diskussion: | Freistellungsauftrag bei Bausparvertrag |
Autor (Datum des Eintrages): | Broker-Sepp (04.06.06 15:06:48) |
Beitrag: | 4 von 5 (ID:21940918) |
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