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[posting]22074699[/posting]Hallo Huseldusel,

dass es keine Spruchstellenverfahren mehr geben soll, ist sehr unrealistisch und fast undenkbar. Es würde eine Beschneidung ALLER Rechte der aussenstehenden Aktionäre im Falle eines SQ bedeuten.

In der Folge würden die Anteilseigner, die >95% besitzen, den Kurs künstlich drücken, um einen möglichst niedrigen Durchschnittspreis zu bewirken. Missbrauch wäre Tür und Tor geöffnet.

Ich empfehle Dir ein interessantes Buch, welches hier bei W:O schon von verschiedenen Usern gelobt wurde: "Squeeze-Out. Rechtslage Praxis Bewertung" von Verena Huber. Kann man sich auch (fast) kostenlos über Fernleihe in der Bibliothek ausleihen.

Wenn man seinen Focus auf SQ- bzw. Abfindungswerte legt, sollte man sich m.E. schon etwas mit dem rechtlichen Hintergrundwissen beschäftigen. Z.B. hat die Einleitung eines Spruchstellenverfahrens nicht viel mit einem HV-Beschluss oder einer HV-Beschluss-Anfechtungsklage zu tun. Vielmehr kann ein SpStV unabhängig davon eingeleitet werden.

Was ZEAG angeht, bin ich mit Dir einer Meinung. Eine Börsennotiz ist für den Mehrheitsaktionär EnBW überflüssig. Aber bei solchen Spekulationen braucht man viel Geduld - ich bleibe auf jeden Fall drin.

Gruss, sparfuchs123
 
aus der Diskussion: Abfindungsspekulation 200 % Gewinn mit ZEAG???
Autor (Datum des Eintrages): sparfuchs123  (12.06.06 19:24:36)
Beitrag: 21 von 146 (ID:22078824)
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