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Will nur ein paar Worte dazu sagen.

Ich meine, man muss sorgfältig differenzieren.

Wo Aktionärsrechte gesetzeswidrig verletzt werden, ist es absolut rechtens, sich für deren Durchsetzung einzusetzen, auch durch Klagen. Das tun auch Vereine wie der ICG.

Wenn und soweit unser Rechtssystem eine "Überbeanspruchung" dieser Rechte ermöglicht, ist auch eine "Überbeanspruchung" zulässig, weil eben vom Rechststaat, wenn auch vielleicht nicht gewollt, so doch zugelassen und nicht unter Strafe gestellt. Es ist nichts als Rechtsausübung. Wer darüber jammert, muss sich für eine Änderung der Gesetze einsetzen.

Wo Erpressung und Nötigung vorliegen, sind diese vom Rechtsstaat mit den Mitteln des Rechtsstaates zu ahnden, keine Frage. Ich habe ehrlich gesagt nirgends im Artikel gelesen, dass ein Straftatbestand auf die angesprochenen Personen zuträfe.

Nach meiner persönlichen Meinung wird es keine großen Auseinandersetzungen über den Inhalt des Spiegels geben. Es sei denn, Herr Eck wäre gar kein passionierter Segler, das kann ich nicht beurteilen. Oder falls die Rendite-Angabe im Zusammenhang mit der CBB z.B. deutlich zu niedrig angesetzt worden sein sollte, was ich ebenfalls nicht weiß.

Ganz persönliche Meinung und keine Rechts- Steuer- oder Anlageberatung von
Habsburg
 
aus der Diskussion: DUBAI OASIS CAPITAL - neu im
Autor (Datum des Eintrages): habsburg123  (17.07.06 18:24:24)
Beitrag: 557 von 1,908 (ID:22648433)
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