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Lukschi hat recht.

Besteuert wird ja der Kursgewinn je Anteil. Und wenn Du nur 50% Deiner Anteile verkäuft, diese aber 100% gewonnen haben, mußt Du natürlich kraft Gesetzes auch diese 100% der 50% Aktien versteuern.
Eigentlcih ganz einfach.

Ob die Besteuerung von Kursgewinnen an sich jetzt gerecht ist, steht auf einem anderen Blatt.
Denn zumindest "seltsam" ist ja schon, daß Du zwar Kursgewinne voll zu Deinen anderen Einkommen zählen und mit diesen Versteuern darfst. Aber Kursverluste nur mit Kursgewinnen verrechnen darfst, also nicht z.B. von Deinem Arbeitslohn abziehen kannst.
Und dann noch die Spekulationsfrist auf 1 Jahr verdoppelt, da kann man schon drüber streiten.
 
aus der Diskussion: Spekusteuer
Autor (Datum des Eintrages): Paladin  (06.11.00 11:50:43)
Beitrag: 3 von 4 (ID:2272039)
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