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@B.Uhse

Ich bin kein Jurist. Aber wie ich das Grundgesetz verstehe, gibt es
nur eine Möglichkeiten das GG zu ändern (Art. 146). Diese Möglichkeit
ist dann gegeben, wenn eine Verfassung in Kraft tritt. Dies ist,
soweit ich weiss, noch nicht der Fall. Bis zu diesem Zeitpunkt
scheint mir das Grundgesetz gültigkeit zu haben.

Ab von den rechtlichen Fragen, die entgültiog wohl nur ein Jurist
beantworten können wird, ist die Forderung der Todesstrafe sicherlich
ein verständliches aber dennoch kurzsichtiges Mittel. Sie ändert
nichts an der Tat und sie schreckt auch nicht ab. Die Todesstrafe
folgt einfach einem alttestamentarischen denken und hilft auch
Unschuldige vom Leben in den Tod zu befördern. Auch daran sollte
in diesem Zusammenhang einmal gedacht werden. Niemand sollte sich
anmassen derart entgültig über Schuld oder Unschuld zu urteilen.


agh
 
aus der Diskussion: Schmökel wurde gefaßt!!!
Autor (Datum des Eintrages): agh  (07.11.00 20:33:21)
Beitrag: 18 von 93 (ID:2287153)
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