@B.Uhse Ich bin kein Jurist. Aber wie ich das Grundgesetz verstehe, gibt es nur eine Möglichkeiten das GG zu ändern (Art. 146). Diese Möglichkeit ist dann gegeben, wenn eine Verfassung in Kraft tritt. Dies ist, soweit ich weiss, noch nicht der Fall. Bis zu diesem Zeitpunkt scheint mir das Grundgesetz gültigkeit zu haben. Ab von den rechtlichen Fragen, die entgültiog wohl nur ein Jurist beantworten können wird, ist die Forderung der Todesstrafe sicherlich ein verständliches aber dennoch kurzsichtiges Mittel. Sie ändert nichts an der Tat und sie schreckt auch nicht ab. Die Todesstrafe folgt einfach einem alttestamentarischen denken und hilft auch Unschuldige vom Leben in den Tod zu befördern. Auch daran sollte in diesem Zusammenhang einmal gedacht werden. Niemand sollte sich anmassen derart entgültig über Schuld oder Unschuld zu urteilen. agh |
|
aus der Diskussion: | Schmökel wurde gefaßt!!! |
Autor (Datum des Eintrages): | agh (07.11.00 20:33:21) |
Beitrag: | 18 von 93 (ID:2287153) |
Alle Angaben ohne Gewähr © wallstreetONLINE |