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Vielleicht kann man sich ja auf einen Mittwelweg einigen, was die Todesstrafe betrifft.
Wer seine Chance auf Wiedereingliederung verspielt und rückfällig wird, bekommt die Todesstrafe, somit können wenigstens keine Unschuldigen versehentlich hingerichtet werden. Wobei ich auch bei dieser Variante ein ungutes Gefühl habe, wenn ich an die Opfer denke, deren Recht auf Leben oder körperliche Unversehrtheit wird dabei weiter hinter den Täterinteressen eingeordnet.
Im Übrigen halte ich die Variante, die in einigen US-Bundesstaaten durchgezogen wird, daß Wiederholungstäter bei der dritten Tat, und sei es dann nur ein Ladendiebstahl, lebenslänglich hinter Gitter wandern, für garnicht so übel.

B.U.
 
aus der Diskussion: Schmökel wurde gefaßt!!!
Autor (Datum des Eintrages): B. Uhse  (07.11.00 21:29:33)
Beitrag: 27 von 93 (ID:2287710)
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