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Wir drehen uns im Kreis.
Gut, Ersttäter keine Todesstrafe wegen Mißbrauch bzw. Fehlurteil.
Wiederholungstäter wie dieser Ausbrecherking entweder wirklich lebenslänglich oder Kopf ab, ist billiger, außerdem Mißbrauch/Fehlurteil in diesem Fall ausgeschlossen.

Und falls es jemand bei mir persönlich versuchen sollte, falls er den Zaun zu unserem ca. 5000 qm großen Grundstück übersteigt, warten da drei nette Hündchen vom Typ Dobermann + Pyrenäenberghund + Leonberger, bestens ausgebildet, und eine Armbrust, die auf 50 m eine 2cm-Bohle durchschlägt (legal, da waffenscheinfrei und 10 mal besser als eine Pistole).
Ich werde die zweite Wange jedenfalls nicht hinhalten!

B.U.
 
aus der Diskussion: Schmökel wurde gefaßt!!!
Autor (Datum des Eintrages): B. Uhse  (08.11.00 00:28:00)
Beitrag: 38 von 93 (ID:2289270)
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