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@puma: nicht zu-"gesagt" sondern schriftlich zugesagt und damit rechtsbindend! Denn das schreiben liegt ja vor!
 
aus der Diskussion: PLAMBECK Hammernews
Autor (Datum des Eintrages): derspider  (08.11.00 08:48:31)
Beitrag: 21 von 52 (ID:2290250)
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