@puma: nicht zu-"gesagt" sondern schriftlich zugesagt und damit rechtsbindend! Denn das schreiben liegt ja vor! |
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aus der Diskussion: | PLAMBECK Hammernews |
Autor (Datum des Eintrages): | derspider (08.11.00 08:48:31) |
Beitrag: | 21 von 52 (ID:2290250) |
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