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[posting]22977318[/posting]Es geht beim § 90a StGB auch nicht um eine Bestrafung wegen nicht strammstehens oder nicht in Ehrfurch erstarrens, wenn Du ihn richtig gelesen und auch verstanden hättest. :rolleyes:

Wenn die Deutschlandfeindlichkeit eines gewissen gesellschaftlichen Bodensatzes aber in Beschimpfungen, Verunglimpfungen und dem böswillig verächtlich machen des Staates und seiner Symbole gipfelt geht das entschieden zu weit. Ebenso kann es nicht toleriert werden wenn eine öffentlich gezeigte Bundes- oder Länderflagge entfernt, zerstört, beschädigt, unbrauchbar oder unkenntlich gemacht oder beschimpfender Unfug daran verübt wird.

Ein bißchen Anstand, Vernunft und Ehre sollten wir schon noch im Leibe haben, denkst Du nicht?
 
aus der Diskussion: Linke verbrennen Deutschland-Flaggen
Autor (Datum des Eintrages): CaptainFutures  (23.07.06 19:14:07)
Beitrag: 43 von 48 (ID:22984810)
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