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Hi Benno :)

weiß schon, was Du meinst, aber verrechnen und vor-/rücktragen sind zwei grundverschiedene Dinge.

Mal zur Klarstellung: "verrechnen" (=Verlustausgeich) geschieht immer im selben Jahr. D.h. Speku-Gewinne/Verluste werden zunächst im Jahr 1999 ausgeglichen; stellt man dann fest, daß sich insgesamt ein Spekuverlust 1999 ergeben hat, dann kommt die Frage: Wohin damit?

Das ist die Frage des Verlustrück- und vortrag (=Verlustabzug).
Der Verlust 1999 muß natürlich vom Finanzamt veranlagt worden sein.
Ein Verlustrücktrag vom 99 auf 98 ist nicht möglich, weil das Gesetz erst ab 99 gilt,
wenn ich mich nicht irre :D :D :D

Gruß
SanTau :)
 
aus der Diskussion: Spekulationsgewinne/verluste
Autor (Datum des Eintrages): SanTau  (09.11.00 09:31:15)
Beitrag: 6 von 13 (ID:2300838)
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