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@anavrin2

Obwohl SanTau jetzt hier der Klügere ist, trau ich mir mal zu antworten.

Das mit dem Vortragen und Rücktragen geht erst ab 1999. In 1998 galt noch der alte § 23 der Vor- und Rücktrag nicht zuließ.
Folgt man dem Gesetz, kannst Du Deine 98er Verluste vergessen.
Allerdings geht die Änderung des § 23 im Bereich (Achtung schlimmes Wort folgt) der interperiodischen Verlustberücksichtigung
auf ein Urteil des Bundesfinanzhofs zurück, das natürlich einen Veranlagungszeitraum vor 1999 betraf. Ob Du Dich da noch aufschwingen kannst
weiß ich nicht genau. Vielleicht weiß daß jemand anderes. Ich kenne solche Fälle aus der Praxis nicht, weil wir in 1998 alle Gewinne gemacht haben :)
 
aus der Diskussion: Spekulationsgewinne/verluste
Autor (Datum des Eintrages): Knudi  (09.11.00 21:17:46)
Beitrag: 13 von 13 (ID:2308943)
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