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Mitteilung über Geschäfte von Führungspersonen nach § 15a WpHG

Nach § 15a WpHG sind Führungskräfte von Emittenten verpflichtet, Geschäfte mit Wertpapieren des Emittenten an die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zu melden. Der Emittent ist verpflichtet, Kernaussagen aus der Meldung auf der Internetseite zu veröffentlichen. Die Mitteilung muß mindestens einen Monat auf der Internetseite veröffentlicht sein.

11.08.2006 Dr. Andreas Hänel, Vorstandsvorsitzender
Aktien ISIN DE000A0BVU93
Geschäftsart: Kauf
Börse: XETRA
Stück: 200
Preis: 17,00 €
Geschäftsvolumen: 3.400,00 €

11.08.2006 Dr. Andreas Hänel, Vorstandsvorsitzender
Aktien ISIN DE000A0BVU93
Geschäftsart: Kauf
Börse: Frankfurt
Stück: 150
Preis: 17,00 €
Geschäftsvolumen: 2.550,00 €
 
aus der Diskussion: Phönix Sonnenstrom AG - Zahlen und Fakten
Autor (Datum des Eintrages): bär haut bulle  (14.08.06 09:53:07)
Beitrag: 123 von 134 (ID:23435282)
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