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@hildegardvonbingen

Was ich von den Com4Net-Ermittlungen der Erdinger Kriminalpolizei halte, ist Ihnen ja bekannt. Ich wuerde nicht allzuviele Schluesse daraus ziehen.
Allein der von mir geschilderte Fall aber zeigt, dass man Ihre erste Frage mit Ja beantworten kann. Die Kripo muss dies in einem oder mehreren Faellen angenommen haben; so viel geht aus den Ermittlunsakten eindeutig hervor.

Zur Frage 2: Hier muss ich rechtlich tatsaechlich passen; haben Sie keinen Anwalt, der Ihnen das beantworten kann? Aus meinem laienhaften Verstaendnis heraus aber wuerde ich sagen, dass jemand, der strafrechtlich des Betrugs ueberfuehrt ist, auch zivilrechtlich zu Schadensersatz gezwungen werden kann. BGB und StGB habe ich momentan leider nicht zur Hand. Sorry, dass ich Ihnen hierzu - zumindest momentan - nicht mehr Hilfe leisten kann. Vielleicht weiss ja auch tatseaechlich Herr Richter mehr.

Wenn man beide Ihrer gestellten Fragen mit Ja beantworten und eine betruegerische Absicht nachweisen kann, so wuerde das freilich fuer Aktionaere neue Wege eroeffnen, Kompensation fuer erlittenen Schaden zu erhalten. Dazu muesste man freilich ermitteln, wer ueberhaupt alles Aktien verkauft hat und dann jenen Kreis in Richtung eines Verdachts auf meoglichen Betrug eingrenzen. Ich weiss nicht, ob das geschehen ist, da ich, wie schon in vorhergehenden Postings erwaehnt, grosse Zweifel habe, dass z.B. bei teleprint media (und anderen Telefonverkaeufern?) ueberhaupt ermittelt wurde.

:-) ST
 
aus der Diskussion: Com4Net - Die Prozesse
Autor (Datum des Eintrages): STeplan  (18.08.06 14:36:06)
Beitrag: 123 von 182 (ID:23496368)
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