Fenster schließen  |  Fenster drucken

[posting]23681514[/posting]Aber was nützt es dem Opfer, wenn man nicht versucht, die Täter zu sozialisieren (von re-sozialisieren kann man bei Kindern ja gar nicht reden). Es geht doch darum, dass wir uns nicht die Verbrecher von morgen heranziehen.


Gemäß der vorgetragenen Argumentation geht es keineswegs um Opferschutz, sondern nur um das Wohlbefinden des Täters. Schon die Haltung, Verbrechen zu verhindern "Repression" zu nennen, zeugt von einer Gesinnung, in der das Leid der Opfer eine stark untergeordnete Rolle spielt. Wie bei diesem "Sozialmenschen" im Bezugsbeitrag auch.

Ohne Beleg stellst du in den Raum, daß unzureichendner Opferschutz Verbrechen verhindern soll - soll heißen: Ein Intensivtäter würde noch mehr Verbrechen begehen, wenn man ihn einsperrt. Absurdeste Logik um ein Weltbild zu bewahren.

Resozialisierung ist richtig. Aber erst an zweiter Stelle. Opferschutz sollte zuerst kommen. Dies ist nicht der Fall. Unzählige Verbrechensopfer verdanken ihr Leid einer Politik die "Repression" vermeidet, und Straftäter selbst nach hunderten Verbrechen frei herumlaufen und immer weitere Verbrechen begehen läßt. Genau das kann man nur noch als Menschenverachtung bezeichnen - Menschen gewaltbereiten Personen schutzlos auszuliefern.

Die Ansicht daß Duldung von Verbrechen beim Verbrecher zur Abkehr von seiner Einstellung führt ist schon durch die Karrieren jugendlicher Intensivtäter widerlegt. Würde diese These stimmen, hätten die Kriminellen nach der zweiten nicht geahndeten Straftat ihr Verhalten geändert. Schon diesen Umstand zu leugnen, daß es sich genau so verhält ist Ausdruck von Ignoranz gegenüber dem Leid der Opfer.

Die Resozialisierung muß natürlich erfolgen - in einem Rahmen der sicherstellt daß die Rechte potentzieller Opfer gewahrt werden und der Täter seine Unrechtshandlung erkennt und sein Verhalten ändert aus eigener Überzeugung. Bis dahin muß jedoch der Opferschutz an oberster Stelle stehen.



Völlig daneben ist hingegen auf die "prügelnden Migranteneltern" zu verweisen als Negativbeispiel "repressiver" Erziehung, ohne zu erläutern warum hier innerfamiliäre Gewalt bisweilen inakzeptabel ausgeprägt ist. Abgesehen davon daß Prügelstrafe nicht hinnehmbar ist, erfolgt hier Prügel nicht primär aufgrund von Mißbilligung von Straftaten, sondern aus ganz anderen Gründen die in Tradition und Kultur verankert sind. Natürlich hat solche Erfahrung an Willkür und Gewalt negative Auswirkungen auf heranwachsende Menschen.

Strafe, bzw. effektivem Opferschutz, jedoch generell, hier diffamiert als "Repression", positive erziehende Wirkung abzusprechen, noch dazu mit solch absichtlich schiefen Vergleichen, grenzt an Billigung von kriminellem Verhalten. Denn jeder Mensch hat Anspruch auf die Grundrechte - auch Kriminalitätsopfer. Deren Anspruch auf den größtmöglichen Schutz des Staates zur Wahrung ihrer Rechte wird bei bei der aktuellen Handhabung von Jugendstrafrecht massiv mißachtet. Wer Straftätern aufgrund völlig unzureichender Maßnahmen Möglichkeiten verschafft weiterhin kriminell zu agieren, verletzt die Rechte der Verbrechensopfer. Eine völlig inakzeptable, und inhumane Haltung und Praxis in diesem Staat.
 
aus der Diskussion: Ausländerkriminalität - ein deutsches Tabuthema
Autor (Datum des Eintrages): Denali  (30.08.06 17:13:27)
Beitrag: 2,574 von 8,340 (ID:23687452)
Alle Angaben ohne Gewähr © wallstreetONLINE