Fenster schließen  |  Fenster drucken

[posting]23688182[/posting]genau richtig.

ich weiß nicht genau, wann (re-)sozialisation als ziel der haftstrafe eingeführt wurde, evtl. irgendwann nach ´68?

jedenfalls viel später erkannte ich, daß dieses ziel nur behauptet aber nicht wirklich angestrebt wurde. würde man das erklärte ziel ernst nehmen, käme eine haftentlassung doch erst bei erreichen des ziels in frage.

merkmale einer sozialisierung wären einsicht, reue und intensive bemühung um wiedergutmachung des angerichteten schadens. weitere straftaten in der haft weisen auf zielverfehlung hin.

die beschreibungen über den gefängnisalltag lassen einem die haare zu berge stehen und haben mit dem behaupteten ziel nichts zu tun.
 
aus der Diskussion: Ausländerkriminalität - ein deutsches Tabuthema
Autor (Datum des Eintrages): tuuzzi  (30.08.06 18:50:45)
Beitrag: 2,580 von 8,340 (ID:23688974)
Alle Angaben ohne Gewähr © wallstreetONLINE