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[posting]23711783[/posting]Es bleiben die sehr seltenen Fälle, in denen sich die Prognose während der Haft verschlechtert und die trotz schlechter Prognose nach altem recht entlassen werden mussten.. Die kann man aber an einer hand abzählen.


Du drückst Dich noch immer um die Antwort:


Selbst wenn man unterstellt, dass man die Fälle an einer Hand abzählen kann, was spricht dagegen, diese Fälle durch die gesetzliche Neuregelung der nachträglichen Sicherungsverwahrung nicht zu Mordfällen werden zu lassen?
Außer, dass es neben den potentiellen Opfern, ihren Familien vielleicht auch "die Stammtische" freut, dass diese Leute nicht mehr freigelassen werden müssen. Sondern die Gesellschaft vor ihnen sicher ist.

Gibt es irgendein Argument, die Leute sehenden Auges freizulassen, töten zu lassen?
 
aus der Diskussion: Ausländerkriminalität - ein deutsches Tabuthema
Autor (Datum des Eintrages): xylophon  (01.09.06 00:11:38)
Beitrag: 2,603 von 8,340 (ID:23713015)
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