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Es ist ja auch ein neues Urteil nach einem neuen Verfahren.

Ich bin jedenfalls nicht bereit, einem abstrakten Grundsatz sehenden Auges Menschenleben zu opfern, nicht ein einziges. Wenn ein Mensch offensichtlich eine Gefahr für Leib und Leben darstellt, dann muss der Staat die Möglichkeit haben, diesen Menschn an weiteren Verbrechen zu hindern. Das BVerfG hat die Regelung ja auch für verfassungsgemäß erklärt, so "rechtsstaatswidrig" kann sie also wohl nicht sein.
Dass sie die ursprüngliche Regelung, die die nachträgl. SV als "präventives" und nicht als "strafrechtliches" Instrument vorsah, gekippt haben, war eher ein Fehler, denn im Prinzip ging und geht es um Prävention bei der nachträglichen SV.

Bevor wir uns jetzt in juristische Spitzfindigkeiten verlieren, beende ich aber dieses Thema hier.
 
aus der Diskussion: Ausländerkriminalität - ein deutsches Tabuthema
Autor (Datum des Eintrages): xylophon  (01.09.06 08:53:12)
Beitrag: 2,605 von 8,340 (ID:23714074)
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