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S T R A F B E F E H L
(aufgrund der Com4Net-Ermittlungen der Kriminalpolizei Erding, 19.11.04, unterzeichnet von: StA Landshut, Michaela Wawerla. Teil 2)

(2) „Ihr Aufgabenbereich bestand in der Betreuung der Medienpräsenz der Com4Net-Gruppe.“ (Michaela Wawerla, StA Landshut)

Dies ist richtig, wenn man mit Com4Net-Gruppe oben genannte Interpretation meint und mit Betreuung nicht eine Tätigkeit in anderen Firmen, sondern eine PR-Darstellung anderer, mit der Com4Net verbundenen Firmen einzig im Hinblick auf eine medienattraktive Darstellung der Com4Net AG. (Kommentar: S.T. an RA, 20.11.04)

(3) „Wie Sie wussten, hatte Elas zur Beschaffung von neuem Kapital für das Geschäft einer von ihm geführten deutschen GmbH in den USA die Com4Net Inc., eine Aktiengesellschaft amerikanischen Rechts gegründet.“ (Michaela Wawerla, StA Landshut)

Diese Behauptung ist, so wie sie hier formuliert ist, unwahr. Zum einen hatte nicht Josef Elas, sondern Hr. Stenbock die Com4Net Inc. gegründet. Herr Elas übernahm sie später. Ich wusste aber von dieser Übernahme, da dies auf der Internet-Seite Com4Net-News, auf der ich mich im Dezember 1999 vor meinem Eintritt in die Com4Net über die Firma informierte, so dargestellt war. Dass „Elas zur Beschaffung von neuem Kapital für das Geschäft einer von ihm geführten deutschen GmbH“ die Com4Net Inc. übernahm, wusste ich nicht. Ich erfuhr von entsprechenden Vorwürfen erst am 25. 8. 00 bei einem von mir initiierten und organisierten Treffen zwischen Com4Net-Leitung und Aktionärsvertretern, das zur offenen Klärung strittiger Fragen führen sollte (Zeugen: Josef Elas, Roland Richter, Thorsten Bischoff, H. Unger u.a., s. u.a. folgende Dokumente: Einladungen an die Aktionäre, öffentlicher im Internet geführter Kommunikation über Initiierung und Organisation jenes Treffens). Nähere Details über besagte deutsche GmbH und mögliche Zusammenhänge mit der Com4Net erfuhr ich erst, als ich im Januar 2002 für ein Buch, das ich über die Com4Net und die Ermittlungen gegen sie verfasse, mit einem Informanten - einem Gläubiger des Herrn Elas und leitenden Angestellten jener GmbH von Elas – sprach, einem Herrn Matthias Leu.
Die Formulierung „Wie Sie wussten“ weise ich insofern entschieden zurück, als hiermit keine Angabe eines Zeitpunktes ausgesagt ist, ab dem ich etwas Bestimmtes gewusst haben soll. Und auch für die genannten Zeitpunkte August 2000 und Januar 2002 muss ich diese Formulierung folgendermaßen korrigieren: Zu jenen Zeitpunkten erfuhr ich durch die Aussagen anderer, Herr Elas hätte zur Beschaffung von neuem Kapital für das Geschäft einer von ihm geführten deutschen GmbH“ möglicherweise die Com4Net Inc. gegründet. Dass sich dies tatsächlich so verhält, kann ich nicht nachprüfen und auch nicht behaupten, da ich keine Beweise dafür habe. So lange dies nicht durch ein Gericht bewiesen ist, muss es auch in der Formulierung der StA eine Vermutung bleiben.
(Kommentar: S.T. an RA, 20.11.04)

Anmerkung 2.9.06: Man sieht am kleinen Beispiel jener StA-Darstellung, wie juristisch ungenau und unsachlich da formuliert ist, so dass bei näherer Analyse viele Behauptungen letztlich als Unterstellungen oder bloße Vermutungen enttarnt werden können. Darf man in diesem Zusamenhang den Verdacht erheben, dass manche - nachweislich falschen - Behauptungen der StA nur gemacht wurden, um für in der Folge genannte Vorwürfe eine Absicht zu unterstellen, da ohne das Element der Absicht juristisch auch kein Betrugsverdacht erhoben werden kann? Ebenso kann man fragen: Basieren jene Behauptungen der StA Landshut nur auf Unwissenheit und schlechter Recherche (was dann nicht für die Ermittlungen spricht) oder sind sie wissentlich wider besseres Wissen geschehen (was dann, wenn dies mit der Absicht geschehen wäre, falschen Verdacht gegen einen Unschuldigen zu streuen oder zu erheben, ein strafbares kriminelles Delikt der StA und/oder der Ermittlungsbehörden wäre)?
 
aus der Diskussion: Com4Net - Die Prozesse
Autor (Datum des Eintrages): STeplan  (02.09.06 08:46:26)
Beitrag: 131 von 182 (ID:23730385)
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