Fenster schließen  |  Fenster drucken

Die Länder sind gereizt und hauen zurück!

Nicht vergessen: Das Kartellamt hat nicht das Lottomonopol des Staates angegriffen, sondern nur das Monopol der Vermittlung staatlicher Lottospiele und (Sport-)Wetten (Oddset).

Insofern hat Kartellamtschef Ulf Böge zu Recht auch den Hinweis getätigt, dass aus dem Kartellamtsentscheid keine Ableitungen oder gar Automatismen für die anstehenden Gerichtsentscheide über das originäre staatliche Glücksspielmonopol möglich sind. Denn dort wird ja dann nicht mehr über die Vermittlung der staatlichen Lotterien und Wetten (Oddset) entschieden, sondern über die Frage, ob die Privaten eigene, private Wetten (mybet.com, bwin.de) veranstalten dürfen.

Insofern ist dieser feine Unterschied unbedingt zu beachten, wer das nicht beachtet, könnte sich im Übermut verspekulieren. Meines Erachtens ist hier noch allerlei Vorsicht angesagt, zumal sich die Fronten anscheinend weiter verhärten statt aufweichen. Der Bund und die Länder haben die gesetzgeberische und gestalterische Macht, nicht zuletzt mit einem neuen Staatsvertrag. Don't forget that.

Siehe exklusiv:

Lotto: Ziehung nie mehr im TV?
Von BERNHARD KELM

Essen – Acht Milliarden Euro werden jährlich im Deutschen Lotto- und Totoblock eingesetzt. Noch kontrollieren die staatlichen Lottogesellschaften diesen Markt weitestgehend – und kassieren.
Doch nach dem Beschluss des Bundeskartellamts (BILD berichtete), private Lotto-Vermittler zukünftig nicht mehr zu behindern, sehen sie ihre Gewinne gefährdet! Die Bundesländer wollen sich wehren – mit einem neuen Lotto-Staatsvertrag!
BILD liegt exklusiv der streng vertrauliche Entwurf eines „Staatsvertrages zum Lotteriewesen in Deutschland“ vor.

Wird dieser Vertrag in den Länderparlamenten abgesegnet, können Faber, Fluxx und Tipp 24 einpacken.
Und auch die Werbung im Fernsehen oder Postwurfsendungen sollen verboten werden.
Lottoshows, die SKL-Show und vielleicht auch die Ziehung der Lottozahlen im TV dürfen nicht mehr übertragen werden!
In § 5, Absatz 3 des Vertrages heißt es: „... Werbung für öffentliches Glücksspiel ist im Fernsehen oder im Internet verboten ...“ Die Lottoscheine sollen Warnhinweise wg. Spielsucht bekommen.
Auch die bekannten Postwurfsendungen werden untersagt. Internet-Lotto, Sportwetten im Internet – verboten.
In einer „streng vertraulichen“ Mitteilung des Deutschen Lotto-Blocks an seine Geschäftsführer wurde der Entwurf des Staatsvertrages schon verschickt. Tenor: Lieber auf TV-Werbung verzichten und dafür das Monopol halten...


Einschränkung meinerseits: BILD übertreibt natürlich ein bißchen, von Einpacken bei der Lottovermittlung staatlicher Spiele kann keine Rede sein; aber für die Veranstaltung eigener, privatwirtschaftlicher Wetten droht das Aus.

Deshalb bleibe ich vorerst bei Tipp24: Werbeslogan: "staatlich, sicher & kostenfrei" (nehmen im Gegensatz zu Fluxx/Jaxx keine Handlinggebühren) - mit Abstand größter privater Lottovermittler und gute Beziehungen zum Staat (übrigens auch im Kartellamtsentscheid, in den 200 Seiten, nachzulesen ...:laugh::laugh: )

Grüsse,

:cool: abs
 
aus der Diskussion: FLUXX - Aktie des Jahres 2006
Autor (Datum des Eintrages): ambodenstaendig  (02.09.06 19:59:58)
Beitrag: 11,571 von 13,586 (ID:23733750)
Alle Angaben ohne Gewähr © wallstreetONLINE