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[posting]23764109[/posting]Wo ist der Unterschied zwischen Tradern an der Börde und Tradern am Gemüsestand? Richtig, es gibt keinen, nur das Produkt ist anders.

Natürlich kann es vordergründig ungerecht scheinen, wenn ein "Trader" derzeit mit 21% maximal besteuert wird. Das liegt aber eben am deutschen Steuersystem, welches von Gerechtigkeitsaposteln derart verunstaltet wurde und dem normalen Bürger so hohe Sätze auferlegt. Da wird dann eben unterscheiden zwischen Kapitalgesellschaften und der Einkommensteuer für natürliche Personen und Personengesellschaften. Warum? Weil viele Kapitalgesellschaften einen Steuersatz von 42/45(Reichensteuer) durch Verlagerung begegenen würden. Wär natürlich ein Traum für den ganzen Abschaum, die Kap-gesellschaften auf mit so sagen 50-70% zu belasten um die Einnahmen dann in fette Pensionen und bescheuerte Kulturprojekte und dergleichen zu stecken. Oder Hartz4 auf 2000 Euro damit anzuheben und dergleichen "Gerechtigkeiten" mehr. Aber ich komme vom Thema ab. Nun haben wir also ein "duales" Steuersystem. Kapitalgesellschaften hier - Personen da. Was, wenn einen inländische Person (ja, so was gibt es NOCH) Anteile an einer Kapitalgesellschaft hält? Derzeit ist das so

Kapitalgesellschaft AG/GmbH will Gewinn an natürliche Person ausschütten(oder halt Anteil verkaufen durch Person/Daytrader der mit Anteilen an Kap-gesellschaften handelt:

Gewinn 100 Euro
ab Gewerbesteuer, Körperschaftssteuer, Soli ca 39% = 39 Euro

bleibt zum Ausschütten 61 Euro

zu versteuerndes EK beim Anleger 61 Euro

nach Halbeinkünfteverfahren zu versteuern: 30,50 Euro

darauf maximal 45% = 13,725 Euro Steuer

Verbleibt beim Anleger 47,275 Euro

Du siehst, der Investor hat eine Steuerquote bezogen auf den Gewinn der Gesellschaft von deutlich über 50%. Bei derzeitiger Regelung.

Aber das reicht Meister Rauchzart ja nicht. Er fordert, die vollen Steuersätze für Anteilseigner an Kapitalgesellschaften.

Ok, das sehe dann so aus:

Gewinn 100 Euro
ab Gewerbesteuer, Körperschaftssteuer, Soli ca 39% = 39 Euro

bleibt zum Ausschütten 61 Euro

zu versteuerndes EK beim Anleger 61 Euro

zu versteuern: 61 Euro

darauf maximal 45% = 27,45 Euro Steuer

Verbleibt beim Anleger 33,55 Euro

Steuerlast nahe 70%. Das findest du sicher gut?

Das HEV wurde ja eingeführt um solche Steuern zu vermeiden, weil niemand dann mehr Anteile an Kapitalgesellschaften als natürliche Person halten würde. Man wäre ja rauchblöde! Und das betrifft nicht nur die großen börsennotierten Gesellschaften sondern deinen Bäcker oder eben den Gemüsehändler, wenn er seinen Betrieb als GmbH organisiert hat.

Wenn jetzt die geplante Abgeltungssteuer kommt, dann ist das vor allem für geringe Einkommen eine drastische Steuererhöhung. Und das von einem SPD Finanzminister. O tempora o mores. Wenn man durch handwerklichen Pfusch eine Verlustverrechnung erst später beim Finanzamt erwirken kann, dann ist das eben nicht praktikabel, in Deutschland zu traden. Ob der Steuersatz dann 25-oder 30% beträgt, ist mir nicht egal aber eher nebensächlich. Zu hoch ist er allemal. Denn die Gewinne der Kapitalgesellschaften sind ja schon mal besteuert worden. Und das Geld, was man zum investieren hat auch. No tax für Kapitalanlagen wie wäre daher angebracht. Das wäre übrigen eine Vereinfachung. :laugh: Steuerausfälle befürchte ich nicht. Deutschland wäre derart attraktiv für Kapitalanleger, das hunderttausende neuer Jobs entstehen würden. Sicher, die Schweizer und Luxemburger wären erstmal stinksauer, aber wir wollen ja auch mal an die Heimat denken! Schade, das die Spackos das alle nicht begreifen. No tax würde keinen Cent Steuerausfall bringen, im Gegenteil.
 
aus der Diskussion: Steuerhammer
Autor (Datum des Eintrages): Michelraketen  (05.09.06 09:44:02)
Beitrag: 10 von 23 (ID:23766506)
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