[posting]23764109[/posting]Wenn es so läuft wie geplant, hat der Gemüsehändler weiterhin die Möglichkeit des Verlustvortrags, der Anleger nicht. Außerdem kannst du die Besteuerung von Unternehmen nicht pauschal mit der Besteuerung vo Aktiengewinnen vergleichen. Als ob die Steuersätze alle gleich sind. Bitte konkretisiere oder lass diesen blöden Populismus auf dem Parteitag der Linken raus, hier wirst du entlarvt. Sosa |
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aus der Diskussion: | Steuerhammer |
Autor (Datum des Eintrages): | A_Sosa (05.09.06 09:46:21) |
Beitrag: | 11 von 23 (ID:23766545) |
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