Fenster schließen  |  Fenster drucken

[posting]23769895[/posting]ferner gilt es zu fragen, ob man als ungläubiger von dubai aus in deutschland geschäfte betreiben darf, selbst wenn in dubai gerade ein verschiebares wochende ansteht und ob derartige geschäfte egal ob am wochenede oder nicht etwas mit der wirtschaftlichen entwicklung von dubai zu tun hätten und ein aktivgeschäft in dubai begründen würden.
 
aus der Diskussion: DUBAI OASIS CAPITAL - neu im
Autor (Datum des Eintrages): Kroisos_I  (05.09.06 13:51:33)
Beitrag: 1,502 von 1,908 (ID:23770013)
Alle Angaben ohne Gewähr © wallstreetONLINE