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[posting]23766506[/posting]Prinzip im deutschen Einkommensteuerrecht ist die Besteuerung nach der Leistungsfähigkeit. Warum diese gemindert sein soll wenn das Einkommen /der Gewinn nach einer Spekulationsfrist von 1 Jahr erzielt wird, müßtest du mal erläutern.

Deine Beispielsrechnungen beziehen sich auf Gewinnausschüttungen von Kapitalgesellschaften. Der „Trader“ erzielt aber sein Einkommen aus Spekulationsgewinnen und nur zu einem ganz geringen Teil aus Dividenden. Eine Doppelbesteuerung findet hier nicht statt. Daher ist hier auch das HEV ungerechtfertigt.

Mit dem derzeitigen Recht werden doch die leistungslosen Einkommen Spekulationsgewinne steuerlich begünstigt. Es ist nicht einzusehen das die, die für ihr Einkommen arbeiten und Leistung erbringen (Unternehmer und Arbeitnehmer) Spekulanten alimentieren.
 
aus der Diskussion: Steuerhammer
Autor (Datum des Eintrages): CColumbus  (05.09.06 21:07:57)
Beitrag: 14 von 23 (ID:23778923)
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